Erweiterung der Zahlungsfrist für die Motorfahrzeugsteuer

Die Motorfahrzeugkontrolle der Kantonspolizei Basel-Stadt verschickt die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern neu bereits Anfang November. Zahlbar ist die Rechnung bis zum 31. Januar. Motorfahrzeughalter erhalten somit den Vorteil einer erweiterten Zahlungsfrist.

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