Reduktion WAB-Kurse

Reduktion der Weiterbildungstage (WAB-Kurse)


Die obligatorische Weiterbildung für Inhaber von Führerausweisen auf Probe (FAP) wird ab dem 01.01.2020 einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Wer also den Führerausweis ab diesem Datum in den definitiven, unbefristeten Führerausweis umtauscht, braucht nur noch die auf einen Tag verkürzte Weiterausbildung nachzuweisen. Dies gilt auch für Personen, die den ersten Weiterausbildungstag nach bisherigem Recht absolviert haben.

Unter folgendem Link erhalten Sie Antwort darüber, wieviele Weiterbildungstage zu Ihrem FAP notwendig sind:

www.2-phasen.ch

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