Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Ab dem 01.01.2021 wird es möglich sein, den Lernfahrausweis für die Kategorie B bereits ab Erreichen des 17. Altersjahres zu beantragen.

Gleichzeitig tritt die neue Mindestausbildungszeit von 1 Jahr für alle Inhaber eines Lernfahrausweises der Kategorie B, welche unter 20 Jahre alt sind, in Kraft.

Mehr zum Thema Lernfahrausweise ab 17 Jahren finden Sie hier:

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/themen/fuehrerausweis-ausbildung/revision-fuehrerausweisvorschriften.html

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