Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Lernfahrausweis ab 17 Jahren
Ab dem 01.01.2021 wird es möglich sein, den Lernfahrausweis für die Kategorie B bereits ab Erreichen des 17. Altersjahres zu beantragen.
Gleichzeitig tritt die neue Mindestausbildungszeit von 1 Jahr für alle Inhaber eines Lernfahrausweises der Kategorie B, welche unter 20 Jahre alt sind, in Kraft.
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