Taxifahrbewilligung

Silbernes Taxi der Marke Mercedes, mit offener Beifahrertür, an einem Taxistand im Kanton Basel-Stadt.

Kantonale Taxifahrbewilligung

Um den Beruf Taxifahrerin/Taxifahrer in Basel-Stadt ausüben zu können und um den Baselstädtischen Taxifahrerausweis zu erlangen, bedarf es einer Taxifahrerprüfung. Das Reglement dazu finden Sie in der Systematischen Gesetzessammlung des Kanton Basel-Stadt.

Wichtige Ergänzung des Taxi-Prüfungsreglements

Änderung vom 19. Januar 2011: Das Justiz- und Sicherheitsdepartement Basel-Stadt beschliesst mit sofortiger Wirkung, dass das Taxi-Prüfungsreglement vom 10. Januar 1997 wie folgt geändert wird:

Prüfungsgebühren
§ 10.7 Für Administration und Prüfungsabnahme werden vor dem Aufgebot zur Prüfung folgende Gebühren erhoben:

  • a) Ganze Prüfung CHF 550.-
  • b) Nachprüfung schriftlich CHF 150.-
  • c) Nachprüfung mündlich und schriftlich CHF 350.-

² Die im voraus entrichtete Gebühr wird zur Hälfte zurückbezahlt, wenn die Prüfungsanmeldung spätestens zwei Arbeitstage vor der Prüfung zurückgezogen wird. Bei nicht bestandener Prüfung erfolgt keine Gebührenrückerstattung.

Gesuch Kantonale Taxifahrbewilligung

Das Gesuchsformular (siehe unten unter "Mehr zum Thema") ist vollständig ausgefüllt mit den verlangten Beilagen (siehe Zulassungsvoraussetzungen) im Taxibüro persönlich oder per Post einzureichen. Die Gebühr für die Gesuchsbehandlung kostet CHF 100.-. Sie erhalten einen Einzahlungsschein.

Schalterbesuche sind nur nach vorgängiger Terminvereinbarung möglich.