Regelungen und Anordnungen

Nahaufnahme eines Taxistand-Schildes mit Informationen zu den Fahrtkosten im Kanton Basel-Stadt

Grundsätze für Taxifahrten in der motorfahrzeugfreien Kernzone der Basler Innenstadt

Rikschas dürfen sich auf Taxistandplätzen aufstellen
(Stand August 2012)

Bekanntlich besteht in Basel – wie auch in anderen Schweizer Städten – das Bedürfnis nach sogenannten Velo- oder "Rikscha-Taxis". Diese sind gerade in den Sommermonaten vermehrt im Strassenbild anzutreffen. Damit die übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer (insbesondere die Fussgänger) in ihrem Vorwärtskommen nicht beeinträchtigt werden, erlaubt die Abteilung Verkehr mehreren Rikschas, sich auf den offiziellen Taxistandplätzen aufzustellen und dort Fahraufträge entgegenzunehmen.
Die Auflagen und Hinweise (siehe Rückseite der Bewilligung (PDF, 20 KB) sind einzuhalten.

Die Fahrzeugführer unterstehen nicht der ARV2. Sie benötigen den Führerschein der Kat. B oder mind. der Spezialkategorie F (mehrspuriges Kleinmotorrad).

Die Rikschas unterstehen nicht dem kantonalen Taxigesetz, müssen also nicht mit Tachograph, Taxiuhr, Taxilampe, etc. ausgerüstet sein. Die Bewilligungen werden analog der Anwohnerparkkarte in einer Plastikhülle durch das Taxibüro abgegeben.


Fahrpreisinformation

In Zusammenarbeit mit der ehemaligen Taxifachkommission wurden Hinweisschilder erarbeitet, welche den Fahrgast über die zu erwartenden Preise einer Taxifahrt aufmerksam machen. Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Fahrten von den wichtigsten Taxistandplätzen an bestimmte Örtlichkeiten in Basel-Stadt (Beispiel Abfahrt EuroAirport, Ankunft Stadtzentrum). Die Hinweisschilder sind zweisprachig gehalten (DE/EN) und werden an den wichtigsten Taxistandplätzen (PDF, 5 KB) angebracht (Beispiel EuroAirport (PDF, 92 KB).

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Allgemeine Informationen

Unklarheiten bei Verzeigungen (Taxiwesen) oder der Arbeits- und Ruhezeitverordnung ARV2?

Fragen dazu können jederzeit schriftlich oder telefonisch während den Arbeitszeiten gestellt werden an:

Kantonale ARV-Vollzugsstelle
Ressort Kontrollen
Schwarzwaldstrasse 100
CH - 4058 Basel
Tel. 061 208 06 00

Ferienabwesenheitsmeldung

Begibt sich ein Taxihalter mit seinem Taxi in den Urlaub, kann er in dieser Zeit davon entbunden werden, ein Einlageblatt einzulegen. Dazu muss er das offizielle Formular „Ferienabwesenheitsmeldung“ (PDF, 16 KB) des Taxibüros ausfüllen und es vor Antritt des Urlaubs der Verkehrspolizei, Ressort Kontrollen, zukommen lassen.

Tragpflicht der Namensschilder

Das gut sichtbare Anbringen des Namensschildes am Armaturenbrett ist toleriert.

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Verkehrspolizeiliche Anordnungen

Zufahrt für Taxis bei Fussballspielen

Wie bekannt ist, muß bei Fußballspielen im St. Jakobspark die Verkehrsachse Gellertstrasse / Brüglingerstrasse aus Sicherheitsgründen immer wieder gesperrt werden. Die Zufahrt für Taxis von der Gellertstrasse her ist dann nicht mehr möglich, was immer wieder zu Unstimmigkeiten führte. Um den Taxibetrieb jederzeit (bis zu Ausnahmefällen) zu gewährleisten, wurde die Zu- und Wegfahrt vor die St. Jakobs-Kirche bei Fußballspielen neu definiert.

Die Zufahrt bei Fußballspielen vor die St. Jakobskirche ist ab sofort von der Grosspeterstrasse her oder Autobahnausfahrt City via Güterbahnhof Wolf in die St. Jakobs-Strasse. Die Wegfahrt erfolgt durch die St. Jakobs-Strasse in Richtung Zeughausstrasse.