Schwimmen und Baden im Rhein

Schwimmen und Baden im Rhein

In Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft SLRG hat die Rheinpolizei eine Empfehlung für das Schwimmen im Rhein erarbeitet.

Allgemein

Der empfohlene Schwimmbereich führt am Kleinbasler Ufer entlang. Die roten Schifffahrtszeichen markieren den Rand der Schifffahrtsrinne der Grossschifffahrt. Das Schwimmen in der Schifffahrtsrinne wird nicht empfohlen und ist lebensgefährlich. Auf der Strecke am Kleinbasler Ufer entlang befinden sich Ausstiege sowie Duschen und Toiletten-Anlagen.

Achtung

  • Nur gute bis sehr gute Schwimmer und Schwimmerinnen gehören in den Rhein. Für ungeübte und unsichere Schwimmer besteht Lebensgefahr.
  • Die Schwimmzone darf auch durch an-und ablegende Schiffe befahren werden, da sich darin Bojenliegeplätze und Anlegestellen der Grossschifffahrt befinden. Diese Zone wird auch rege durch Wasserfahrvereine, Stand Up Paddler sowie Kajak und Kanufahrer benutzt. Hier gilt der Grundsatz: Gegenseitige Toleranz unter den Wasserbenutzern.
  • Aus Sicherheitsgründen ist in Basel das Benützen von bestimmten Badegeräten verboten. Dazu gehören: nicht eingelöste Schlauchboote und sogenannte Strandboote, Gegenstände mit Luftkammern wie Luftmatratzen, Schwimmringe etc.

Schwimmen im Bereich des Kraftwerks Birsfelden sowie Schwarzwaldbrücke

Jeglicher Aufenthalt  im Bereich des Kraftwerks Birsfelden (Unterwasser sowie Stauhaltung) ist verboten.
Durch plötzliche Wasserstandsveränderungen entstehen lebensgefährliche Wirbel.

Im Bereich der Schwarzwaldbrücke ist das Schwimmen aufgrund der starken Wirbel und der Strömungsverhältnisse lebensgefährlich.

Zudem durchfährt die Grossschifffahrt die Schwarzwaldbrücke auf der Gross- und Kleinbasler-Seite. Meiden Sie diesen Bereich und steigen Sie erst unterhalb der Schwarzwaldbrücke in den Rhein.

(Im Bereich Schwimmen ist die Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft (SLRG) unser wichtigster Partner. Lesen Sie unter „weiterführende Informationen“ die 6 Baderegeln der SLRG.

Stand Up Paddler

Aus Sicherheitsgründen werden die Stand Up Paddler gebeten, nicht in der Schifffahrtsrinne zu fahren. Zudem ist das Befahren des Bereichs Kraftwerk Birsfelden sowie des Schleusenvorhafens verboten. Beachten Sie die geltende Signalisation.
Stand-up-Paddler gehören in die Unterkategorie der Ruderboote. Hier gilt Mitnahmepflicht für Schwimmwesten / Schwimmhilfen sowie eine Kennzeichnungspflicht (Adresse der Halterin /des Halters).

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