Aus polizeilicher Sicht ein weiteres, ruhiges Fussballjahr

Aufgrund der anhaltenden Auswirkungen durch die Covid-19-Massnahmen war das Fussballjahr 2021 ein weiteres, vergleichsweise ruhiges für die Kantonspolizei Basel-Stadt.

Vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 musste die Kantonspolizei Basel-Stadt keine Rayonverbote verhängen (2020: zwei). Der Schweizerische Fussballverband ordnete ein Stadionverbot gegen einen Medienschaffenden an. Dieser hatte sich während eines live übertragenen Meisterschaftsspiels rassistisch gegen einen Spieler des FC Basel geäussert. Der FC Basel 1893 verhängte kein Stadionverbot (2020: drei).

Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Ein Rayonverbot kann jeweils ein entsprechendes Stadionverbot nach sich ziehen. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten.

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt führte im Zusammenhang mit Fussballspielen fünf (2020: 0) Verfahren, unter anderem wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten, Hausfriedensbruch und Rassendiskriminierung.

Die Auswirkungen der Massnahmen auf den Spielbetrieb und auf das Zuschaueraufkommen haben dazu geführt, dass die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre Dispositive ein weiteres Jahr herunterfahren konnte gegenüber den Jahren vor der Pandemie. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der Kantonspolizei pro Heimspiel des FC Basel (alle Wettbewerbe) betrugen im Kalenderjahr 2021 rund 66'000 Franken (2020: 35'000), pro Super-League-Heimspiel des FC Basel ebenfalls rund 66'000 Franken (2020: 30'000).

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