Erweiterung der Zahlungsfrist für die Motorfahrzeugsteuer

Die Motorfahrzeugkontrolle der Kantonspolizei Basel-Stadt verschickt die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuern neu bereits Anfang November. Zahlbar ist die Rechnung bis zum 31. Januar. Motorfahrzeughalter erhalten somit den Vorteil einer erweiterten Zahlungsfrist.

Dank dieser Erweiterung sind neu auch Ratenzahlungen möglich: Sofern die Kunden den gleichen Einzahlungsschein mit derselben Referenz-Nummer verwenden, können sie bis zum Ende der Zahlungsfrist am 31. Januar auch in Raten zahlen. So können Kunden zum Beispiel Ende November und Ende Dezember ein Teilbetrag überweisen und bis zum 31. Januar noch den Restbetrag. Die neue Rechnungsstellung erfolgt erstmals am 1. November 2020 für die Jahresrechnung 2021.

Die Motorfahrzeugkontrolle der Kantonspolizei Basel-Stadt ist zuständig für die Erhebung und das Inkasso der Motorfahrzeugsteuern. Diese werden im Voraus für ein ganzes Kalenderjahr erhoben. Bis anhin wurden die Jahresrechnungen Anfang Jahr fakturiert, zahlbar innert 30 Tagen und in der Regel ohne Möglichkeit der Ratenzahlung.

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