Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung: Regierungsrat definiert Gewaltdelikte, Einbruch und Menschenhandel unverändert als Schwerpunkte

Der Regierungsrat hat die Schwerpunkte zur Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung für die Jahre 2019 bis 2021 festgelegt. Obwohl, aber auch gerade weil in den letzten zwei Jahren in diesen Bereichen gewisse Erfolge verzeichnet worden sind, setzt er die Akzente wie vor zwei Jahren auf die Deliktfelder Gewaltstraftaten, Einbruchdiebstahl und Menschenhandel. Der entsprechende Bericht, den der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements und der Polizeikommandant sowie der Erste Staatsanwalt an einer gemeinsamen Medienkonferenz vorgestellt haben, zeigt unter anderem die statistische Entwicklung der letzten Jahre und führt die bisherigen und neuen Massnahmen aus.

Gewaltdelikte treten wie im Bericht dargelegt in Basel trotz eines jüngst leichten Rückgangs im Vergleich mit anderen Städten häufiger auf. Dies könnte damit zusammenhängen, dass die regionale Sogwirkung in Basel ausgeprägter ist als in anderen Städten. Ein Teil der Gewaltstraftaten lässt sich örtlich und zeitlich auf wenige Brennpunkte reduzieren: von Freitagabend bis Sonntag/Montag an den neuralgischen Punkten der Innenstadt, wobei Täter und Opfer oft durch Alkohol- und anderen Drogenkonsum enthemmt oder hilflos sind.

Um Ursachen, Treiber und Vergleichbarkeiten mit anderen Städten besser benennen und daraus Erkenntnisse ableiten zu können, wird mit einer externen Stelle eine wissenschaftliche Analyse zur Gewaltsituation im Stadtkanton initiiert. Sodann sollen im Rahmen des Aufbaus eines kantonalen Bedrohungsmanagements jene Gewaltdaten systematisch erhoben werden, mit denen die Behörden ihre Massnahmen zur Gewaltbekämpfung besser beurteilen können. Der Ratschlag zum kantonalen Bedrohungsmanagement soll dem Grossen Rat voraussichtlich bis Ende Jahr vorgelegt werden. Ihre bisherigen präventiven und kontrollierenden Massnahmen setzt die Kantonspolizei fort und passt diese aufgrund ihrer Erfahrungen laufend an. Neben der sichtbaren Präsenz von uniformierten Polizisten an den Wochenenden bei den Brennpunkten, die ausgebaut worden ist und hochgehalten werden soll, geht es dabei beispielsweise um eine Reihe von Präventionsprojekten, nicht zuletzt an den Schulen.

Die Anzahl der Einbruchdiebstähle hat sich in Basel-Stadt seit 2012 halbiert. Dennoch handelt es sich um ein Delikt, das grosse Bevölkerungsteile direkt betrifft. Die Kantonspolizei setzt weiterhin operative Schwerpunkte und leitet daraus koordinierte Aktionen gegen Einbrecher ab, über die Kantons- und Landesgrenzen hinaus. Interkantonale und internationale Grosskontrollen wie jene vom 28. März 2019 sollen vermehrt stattfinden. Neben ihren kriminalpräventiven Dienstleistungen betreibt die Polizei eine laufende Lageanalyse, die sie verfeinert. Operativ startet in diesem Jahr die Taskforce Einbruchdiebstahl, in der die Kantonspolizei und die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft vertreten sind. Sodann soll der Datenaustausch zur Früherkennung von Serientätern, die bei dieser Deliktsart oft zu beobachten sind, innerhalb des Polizeikonkordates Nordwestschweiz systematisch verstärkt werden. Hierzu werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen erarbeitet und voraussichtlich bis Ende Jahr dem Grossen Rat vorgelegt.

Der Menschenhandel kann als typisches «Hol-Delikt» mangels Anzeigen nur dann gezielter angegangen werden, wenn bei der Fahndung sowie der Kriminalpolizei ein expliziter Schwerpunkt gesetzt wird. Auch dauert es länger, bis gezielte Verstärkungen in diesem Bereich Erfolge zeitigen. 2017 setzten die Staatsanwaltschaft, die Kantonspolizei und die Fahndung eine gemeinsame Taskforce ein, die gemeinsame Aktionen und Schulungen durchführt. Diese setzt ihre Arbeiten fort: Die Kontakte zu potentiellen Opfern werden weiter aus- und Vertrauensverhältnisse aufgebaut. Die Behörden halten die Kontrolldichte im Milieu hoch.

Bei der Schwerpunktsetzung thematisierte der Regierungsrat ferner zwei weitere Bereiche: Cyber-Kriminalität und Terrorismus. Die Bekämpfung der Cyber-Kriminalität befindet sich bei der Staatsanwaltschaft in der Aufbauarbeit. Diese soll in den nächsten Jahren zu einem neuen Dezernat «Digitale Kriminalität» führen. Im Bereich Terrorismus wiederum sind die notwendigen gezielten Verstärkungen der Kantonspolizei vorgelegt und beschlossen worden.

Der Regierungsrat kann gemäss dem Gesetz über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO, SG 257.100) § 5 Abs. 1bis für die Staatsanwaltschaft, die Jugendanwaltschaft und die Kantonspolizei Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung einschliesslich Strafverfolgung gewisse Schwerpunkte setzen, wo dies möglich und angezeigt ist. Dies geht auf die Teilrevision des kantonalen Gesetzes über die Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung per Mitte 2016 zurück. Davon machte der Regierungsrat erstmals im August 2017 Gebrauch. Die Schwerpunktsetzung erfolgt alle zwei Jahre.

 

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