Die Kantonspolizei verstärkt ihre Sensibilisierungsmassnahmen gegen Diskriminierung

Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist sich der Problematik der diskriminierenden Personenkontrollen bewusst. Eine Kontrolle kann subjektiv als diskriminierend wahrgenommen werden, auch wenn objektive Gründe für deren Durchführung bestehen. Deshalb führt die Kantonspolizei ihre Sensibilisierungsarbeit im Korps nicht nur weiter, sondern verstärkt sie. Gleichzeitig arbeitet sie daran, ihre Informationsarbeit auszubauen und den Austausch mit potenziell betroffenen Personengruppen zu fördern, um das gegenseitige Verständnis zu verbessern und Missverständnissen vorzubeugen.

Wie der Regierungsrat in seiner ausführlichen Antwort auf einen Anzug zu «Racial Profiling» mitteilt, hat die Kantonspolizei bereits vor einigen Jahren auf den Wandel des Umfelds in Basel hin zu einer multikulturellen Gesellschaft reagiert. So begann das Basler Polizeikorps bereits vor über 15 Jahren als erstes in der Schweiz, Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung C zu rekrutieren. Auch führt die Kantonspolizei seit 1995 interne Sensibilisierungskurse durch.

Im Dezember 2018 hat die Kantonspolizei Basel-Stadt in Absprache mit dem Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements eine polizeiinterne Arbeitsgruppe «Diskriminierende Personenkontrolle» zur systematischen Bearbeitung der Thematik und zur Erarbeitung weiterer Massnahmen zur Verhinderung von diskriminierenden Personenkontrollen gebildet. Auf Basis dieser Arbeiten hat die Polizeileitung folgende Neuerungen beschlossen:

  • Mit Abschluss der Grundausbildung an der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch beginnt die erweiterte Grundausbildung bei der Kantonspolizei, die neu um sieben Monate verlängert wird. Nach dem Abschluss der Grundausbildung findet eine Repetition von «Cop Culture» statt. Im dritten Dienstjahr bei der Kantonspolizei wird anlässlich der obligatorischen Weiterbildung neu auf Ethik und damit unter anderem auch auf die diskriminierende Personenkontrolle eingegangen.
  • Die Teilnahme am Workshop des Schweizerischen Polizei-Instituts «Polizei und Gesellschaft im Wandel» wird für Kadermitarbeitende der Aussendienstmannschaft obligatorisch. Damit sollen die Mitarbeitenden des Kaders nach und nach auf den gleichen Wissensstand wie die jungen Mitarbeitenden gebracht werden, welche die Themen bereits von der – verstärkten – Grundausbildung her kennen.
  • Die Kantonspolizei führt ab 2020 sogenannte Antidiskriminierungstrainings durch. In sogenannten «Blue Eyed Workshops» werden die Teilnehmenden in die Gruppen «Blauäugig» und «Braunäugig» eingeteilt und in der Folge systematisch diskriminiert. Mit einem ähnlichen Selbsterfahrungstraining soll den Teilnehmenden des Basler Polizeikorps aufgezeigt werden, wie sich Diskriminierung anfühlt und in welchen Fällen an der Haltung sowie persönlichen Einstellung von Polizistinnen und Polizisten gearbeitet werden muss.
  • Auf Initiative der Kantonspolizei Basel-Stadt beschäftigen sich einige Studierende der Universität Basel im Rahmen eines sogenannten Forschungspraktikums mit Teilaspekten der Wirkung der Polizei auf die Gesellschaft. Eine Gruppe nimmt sich konkret des Themas diskriminierende Personenkontrolle an. Die Resultate bilden eine erste Auslegeordnung und können als Grundlage für weiterführende Forschungsprojekte in Bezug auf die Wirkung der Polizeiarbeit auf die Basler Bevölkerung dienen.

Die Durchführung des von den Anzugstellenden angeregten Pilotprojekts zur Abgabe von Quittungen nach einer Personenkontrolle erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Eine solche Abgabe bringt keinen Mehrwert und bewirkt einen deutlichen administrativen Aufwand. Auch erscheint die Aufbewahrung von Daten aus «erfolglosen» Personenkontrollen aus persönlichkeitsrechtlicher Sicht problematisch.

In Basel ist kein Gerichtsentscheid bekannt, der eine Personenkontrolle als objektiv diskriminierend und damit rechtswidrig qualifiziert hat. Die Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements hatte seit 2012 zwei Fälle zu beurteilen, in denen der Vorwurf der diskriminierenden Personenkontrolle erhoben wurde. Für beide Kontrollen gab es nach Ansicht der Beschwerdestelle objektive Gründe. Daraus kann jedoch nicht abschliessend gefolgert werden, dass im Kanton keine diskriminierenden Personenkontrollen vorgekommen sind und dass sich niemand während einer Personenkontrolle diskriminiert behandelt gefühlt hat. Ferner ist anzuerkennen, dass auch vermeintliche Diskriminierungen bei den Betroffenen subjektiv dieselben Vertrauensverluste auszulösen vermögen wie tatsächliche.

Von «Racial Profiling» wird gesprochen, wenn eine Person ohne konkrete Verdachtsmomente, zum Beispiel einzig aufgrund der Hautfarbe kontrolliert wird. Damit sind Anknüpfungen an andere Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, soziale Stellung, sexuelle Orientierung oder religiöse Überzeugung nicht umfasst. Die Kantonspolizei Basel-Stadt verwendet deshalb den weitergehenden Begriff «diskriminierende Personenkontrolle».

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