Die Kantonspolizei wie alleweil an «dr Mäss» präsent – und mit neuem «Kinderbadge»

Punkt 12 Uhr läutet das «Mässglöggli» der Martinskirche am kommenden Samstag die 548. Basler Herbstmesse ein. Die Kantonspolizei Basel-Stadt wird mit einer gewohnt starken Präsenz dazu beitragen, dass der Bummel über die verschiedenen Messeplätze für alle ein möglichst unbeschwertes Vergnügen ist. Sie empfiehlt die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und mahnt zur Vorsicht vor Taschendieben. Erstmals abgegeben werden die neu gestalteten «Badges für Kinder» mit dem Motto «Mit em Pätty bisch nie verlore».

Der vor acht Jahren eingeführte «Badges für Kinder» darf als kleine Erfolgsgeschichte bezeichnet werden. Die Kantonspolizei will mit ihm mithelfen, dass während Grossveranstaltungen «verloren gegangene» Binggis rasch wieder zurück bei ihren Eltern oder Betreuungspersonen sind. 2017 waren es 21 Kinder gewesen, die während der Herbstmesse dank den Badges vermittelt werden konnten. In diesem Jahr wird er erstmals in einer Neugestaltung abgegeben: Maskottchen Pätty findet sich künftig auf drei unterschiedlichen Kinderbadges abgebildet – je einer für die Herbstmesse, die Fasnacht und den Schulanfang. Der Badge ist auf den Polizeiwachen und -posten im Stadtkanton gratis erhältlich, selbstredend auch im Polizeicontainer bei der Kaserne.

Nicht alle der vielen Messe-Besucherinnen und -Besucher dieses weit über die Region hinausstrahlenden Anlasses kommen mit lauteren Absichten: Auch zwielichtige Figuren wie Taschen- oder Trickdiebe tummeln sich unter ihnen. Die Kantonspolizei rät deshalb besonders in Menschenmengen zu Vorsicht. Die permanent starke Präsenz der Polizei auf den Messeplätzen hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und wirkt präventiv.

Sodann erinnert die Kantonspolizei daran, dass Fahrzeuge auch bei Grossveranstaltungen vorschriftsgemäss zu parkieren sind – dies gilt auch für Velos. Namentlich beim Petersplatz hat die Kantonspolizei in den vergangenen Jahren rund um die Zweiradparkfelder eine Verwilderung feststellen müssen. Dabei werden nicht allein Wege für Fussgänger versperrt, sondern teilweise auch Rettungsachsen behindert. Wer sich beim Abstellen seines Zweirades nicht an die dafür vorgesehenen Zonen und Flächen hält, muss damit rechnen, dass die Polizei sein widerrechtlich abgestelltes Gefährt in den Zentralen Sicherstellungsort für Zweiradfahrzeuge bringt (http://www.polizei.bs.ch/was-tun/verloren-vermisst/velosammelstelle.html). Dort werden Velos und Mofas gegen eine Gebühr wieder ausgehändigt, was den «Mässbatzen» ja eigentlich unnötig schmälert.

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