Lohn

Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick über Ihre Einreihung (Lohnklasse), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehältlich allfällig abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).

Ausbildungslohn

  • Alterskategorie I: 20-29 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe B
  • Alterskategorie II: 30-39 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe C
  • Alterskategorie III: 40-50 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe 1

Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von CHF 400.- Arbeitsmarktzulage.

Lohnentwicklung

Nach Abschluss der Ausbildung werden Sie in Lohnklasse 8 eingestuft. Die Lohnstufe wird individuell berechnet, sie kommen mindestens in die Stufe 1.

Die Lohnklasse bezieht sich auf die Funktion, die der Mitarbeitende ausübt, die Stufe auf die individuelle Berufserfahrung. Es ist also möglich, dass jemand mit der gleichen Funktion einen höheren Lohn erhält aufgrund der längeren Berufserfahrung.

Unsere Anstellungsbedingungen sowie die aktuelle Lohntabelle finden Sie hier.

Die Kantonspolizei bietet Ihren Mitarbeitenden zusätzlich noch weitere Benefits:

  • Iphone mit Swisscom-Abo neighbours, welches auch privat genutzt werden kann
  • jährliche Beteiligung an Uniformschuhen in der Höhe von CHF 100.--
  • Prämie von CHF 500.--, wenn neue Mitarbeitende angeworben werden

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