Lohn
Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick über Ihre Einreihung (Lohnklasse), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehältlich allfällig abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).
Ausbildungslohn
Während der Grundausbildung zum/-r Polizeilichen Sicherheitsassistenten/-in:
- Alterskategorie I: 20-29 Jahre
Lohnklasse 7 / Stufe B - Alterskategorie II: 30-39 Jahre
Lohnklasse 7 / Stufe C - Alterskategorie III: 40-50 Jahre
Lohnklasse 7 / Stufe 1
Während der Weiterbildung zum/-r Polizeilichen Sicherheitsassistenten/-in mit besonderen Aufgaben:
- Lohnklasse 8 / individuelle Stufenberechnung (nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung etc.)
Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung:
- Lohnklasse 10 / individuelle Stufenberechnung (nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung etc.)
Die aktuellen Lohnansätze finden Sie in den Anstellungsbedingungen des Kantons Basel-Stadt.
Sozialleistungen
Unterhaltszulage mit einem Kind
CHF 421.00 pro Monat
Unterhaltszulage mit zwei Kindern
CHF 514.75 pro Monat
Unterhaltszulage mit drei Kindern
CHF 551.00 pro Monat
Unterhaltszulage mit vier und mehr Kindern
CHF 579.75 pro Monat
Kinderzulage bis 16 Jahre
CHF 275.00 pro Monat
Ausbildungszulage (16 bis max. 25 Jahre)
CHF 325.00 pro Monat