Lohn

Die folgende Auflistung soll Ihnen einen Überblick über Ihre Einreihung (Lohnklasse), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehältlich allfällig abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).

Ausbildungslohn

Während der Grundausbildung zum/-r Polizeilichen Sicherheitsassistenten/-in:

  • Alterskategorie I: 20-29 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe B
  • Alterskategorie II: 30-39 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe C
  • Alterskategorie III: 40-50 Jahre
    Lohnklasse 7 / Stufe 1

Während der Weiterbildung zum/-r Polizeilichen Sicherheitsassistenten/-in mit besonderen Aufgaben:

  • Lohnklasse 8 / individuelle Stufenberechnung (nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung etc.)

Nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung:

  • Lohnklasse 10 / individuelle Stufenberechnung (nach Alter, Ausbildung, Berufserfahrung etc.)

Die aktuellen Lohnansätze finden Sie in den Anstellungsbedingungen des Kantons Basel-Stadt.

 

Sozialleistungen

Unterhaltszulage mit einem Kind
CHF 421.00 pro Monat

Unterhaltszulage mit zwei Kindern
CHF 514.75 pro Monat

Unterhaltszulage mit drei Kindern
CHF 551.00 pro Monat

Unterhaltszulage mit vier und mehr Kindern
CHF 579.75 pro Monat

Kinderzulage bis 16 Jahre
CHF 275.00 pro Monat

Ausbildungszulage (16 bis max. 25 Jahre)
CHF 325.00 pro Monat

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