Lohn

Diese Tabelle soll Ihnen einen Überblick über die Einreihung (Lohnklasse/LK), Einstufung (Lohnstufe) und die Sozialleistungen geben (vorbehaltlich allfälliger abweichender Beschlüsse des Regierungsrates).

Ausbildungslohn

  • Alterskategorie I: bis 26 Jahre
    Lohnklasse 10 / Stufe B
  • Alterskategorie II: 27-33 Jahre
    Lohnklasse 10 / Stufe C
  • Alterskategorie III: 34 und älter
    Lohnklasse 10 / Stufe 1

Während dem ersten Ausbildungsjahr an der Interkantonalen Polizeischule (IPH) werden einmalige Spesen in der Höhe von CHF 4'750.- ausbezahlt.

Bereits während der Ausbildung profitieren Sie von CHF 400.- Arbeitsmarktzulage.

Lohnentwicklung

Nach 1 Jahr: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) wird eine Stufe gewährt.

Nach 2 Jahren: Bei Bestehen der Eidg. Berufsprüfung (Abschlussprüfung) Aufstieg in Lohnklasse 11. Die Lohnstufe wird individuell berechnet.

Nach 4 Jahren: Erfolgt die erste Beförderung zum/-r Gefreiten und Aufstieg in Lohnklasse 12.

Nach 8 Jahren: Erfolgt die nächste Beförderung in den Rang des Wachtmeisters und Einreihung in Lohnklasse 13.

(Immer vorausgesetzt Sie erfüllen die Anforderungen.)

Die Lohnklasse bezieht sich auf die Funktion, die Mitarbeitende ausüben, die Stufe auf die individuelle Berufserfahrung. Es ist also möglich, dass jemand mit der gleichen Funktion aufgrund einer längeren Berufserfahrung und/oder der Aus- und Weiterbildung einen höheren Lohn erhält.

Unsere Anstellungsbedingungen sowie die aktuelle Lohntabelle finden Sie hier.

Die Kantonspolizei bietet Ihren Mitarbeitenden zusätzlich noch weitere Benefits:

  • Iphone mit Swisscom-Abo neighbours, welches auch privat genutzt werden kann
  • jährliche Beteiligung an Uniformschuhen in der Höhe von CHF 100.--
  • Prämie von CHF 500.--, wenn neue Mitarbeitende angeworben werden

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