Ausbildung

Aufbau der Ausbildung zum Polizist / zur Polizistin

Die Polizeiausbildung wird bei vollem Lohn absolviert und umfasst drei Phasen.

Grundausbildung

Phase I (Dauer 12 Monate)

Die Phase I umfasst drei Wochen kantonale Ausbildung bei der Kantonspolizei Basel-Stadt. Anschliessend folgen 11 Monate in der Polizeischule - davon 34 Wochen an der Interkantonalen Polizeischule in Hitzkirch (IPH). An der IPH steht vor allem das Erlangen des theoretischen Wissens und die Steigerung der körperlichen Fitness im Vordergrund.

Die Phase I wird mittels Eidg. Berufsprüfung-Vorprüfung (EBP-V) abgeschlossen.

Phase II (Dauer 12 Monate)

In der Phase II erfolgt die kantonale Grundausbildung im Lernverband. Das mehrheitlich theoretische Wissen von der IPH wird nun korpsintern erweitert, wobei der Fokus vor allem auf dem Praxistraining liegt. Während der Phase II werden unter anderem Vorbereitungsaufträge für die eidgenössische Berufsprüfung (EBP) absolviert. Sie erhalten 2 Wochen Zeit, um sich explizit auf die Prüfung vorzubereiten.

Die Phase II wird mit der Eidgenössischen Berufsprüfung (EBP) abgeschlossen.

Mit erfolgreichem Bestehen der EBP folgt die Vereidigung zur Polizistin und zum Polizisten.

 

Erweiterte Grundausbildung mit Pflichtmodulen

Phase III (Dauer 24 Monate)

Nach erfolgreichem Abschluss der Grundausbildung fördert die Kantonspolizei Basel-Stadt Polizisten/-innen noch weitere zwei Jahre, während sie in verschiedenen Abteilungen unterschiedliche Pflichtmodule absolvieren. 

Mit dieser Weiterbildung wird neuen Mitarbeitenden die Möglichkeit gegeben Erfahrungen zu sammeln, ihren Wissensstand zu erweitern/festigen und sie auf kommende Herausforderungen optimal vorzubereiten.

Nach erfolgreichem Abschluss der Phase III folgt die erste Beförderung zum/-r Gefreiten sowie die Zuteilung in eine Abteilung.