Polizist/-in aus z.B. Deutschland

Polizisten/-innen aus anderen Ländern

Leider ist es nicht möglich bereits ausgebildete Polizeimitarbeitende aus anderen Ländern direkt einzustellen. Als zwingende Anforderungen gelten bei uns die CH-Staatsbürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel (Niederlassungsbewilligung C) welcher nach 5 Jahren Wohnsitznahme in der Schweiz beantragt werden kann.

Nach Erwerb der Niederlassung C wird dann individuell geprüft, welche schweiz- und kantonsspezifischen Wissensbereiche nachgeschult werden müssen.

Als einzige Möglichkeit bereits früher für den Kanton Basel-Stadt tätig zu werden, ist die Bewerbung auf eine offene Zivilstelle. Stellenangebote finden Sie hier: Arbeitgeber Kanton Basel-Stadt

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