Administrativmassnahmen

Register-Eintrag / Löschung der Massnahmen /Gebühren

Die Massnahmen werden in das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) geführte eidg. Register für Administrativmassnahmen (ADMAS) eingetragen. Die Löschung erfolgt nur dann, wenn über eine bestimmte Zeitdauer (in der Regel 5 oder 10 Jahre) keine weitere Massnahme verfügt wurde. Bei einer erneuten Eintragung während dieser Zeit, bleiben die bisherig verfügten Einträge bestehen und werden erst nach Ablauf der durch die neue Massnahme angesetzten Registrierungsdauer gelöscht.


Gebühren
Das Administrativverfahren ist gebührenpflichtig.

Seitenanfang | Startseite | Index = Sitemap | Website-Suche | Grafische Navigation