Je schneller Sie einen Verlust einer Sache oder gar eine vermisste Person bei der richtigen Stelle melden, desto grösser sind die Chancen, Ihnen helfen zu können! Zögern Sie deshalb nicht, im Zweifel eher eine Meldung zu viel als eine zu wenig zu erstatten.

Wie vorgehen, wenn eine Person vermisst wird?
Die Antwort erfahren Sie unter FAQ - Anzeige erstatten.


Was tun, wenn Sie etwas verloren haben?
Je nachdem, wo Sie etwas verloren haben, sind verschiedene Stellen zuständig.

Allgemein im Kanton Basel-Stadt, inkl. Tram und Bus der BVB: Öffentliches Fundbüro

Adresse: Spiegelgasse 6, 4001 Basel

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09.00-17.30
Mittwoch 09.00-18.30

Telefon: 061 267 70 00
Telefax: 061 267 70 80

Onlinesuche: Link zu Easyfind

Weitere Fundbüros: BLT, SBB, Internet-Fundbüro (privates Angebot, Disclaimer)

Trams der BLT (auf Stadtgebiet die Linien 10, 11 und 17): Fundbüro der BLT.
Züge und Bahnhöfe der SBB: Fundbüro am Bahnhof SBB (auch online möglich).
Flugzeuge oder in Flughäfen: Zuständig ist die zuletzt befördernde Fluggesellschaft.
Kanton Basel-Landschaft: Polizeiposten der Gemeinde

Bitte beachten Sie, dass Sie dem Finder oder der Finderin einen angemessenen Finderlohn schulden (in der Regel 10 % des Werts der Sache), falls diese/r nicht darauf verzichtet. (gemäss ZGB Art. 722 Abs. 2)


Was tun, wenn Sie etwas gefunden haben?
Pflicht zur Anzeige:
Sie sind bei einem Fund von Gesetzes wegen verpflichtet, eine Anzeige beim nächsten Polizeiposten zu machen, wenn der Wert des Fundgegenstandes offenbar 10 Franken übersteigt. Sie können den Fundgegenstand aber auch direkt dem zuständigen Fundbüro (siehe oben) abgeben. Entsprechend gekennzeichnete Schlüssel (in der Regel ein spezieller Anhänger am Schlüsselbund) können auch in den nächsten Briefkasten geworfen werden.

Anspruch auf einen Finderlohn:
Wenn Sie Ihren Pflichten als Finder/in nachgekommen sind, haben Sie einen Anspruch auf einen angemessenen Finderlohn, der in der Regel 10 % des Werts des Fundgegenstandes beträgt.

Für Altertümer und Schätze gelten zudem spezielle Vorschriften.
Die gesetzlichen Grundlagen (» ZGB Art. 720ff bzw. » StGB Art. 137) finden Sie auch unter Links.

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