Was es braucht, bevor was abgeht

Strassenmusik bzw. Strassenkunst

Neue Strassenmusikverordnung ab 1. März 2012 wirksam.
Ab Anfang März 2012 gelten für Strassenmusik und Strassenkunst die in der totalrevidierten Verordnung festgeschriebenen Spielregeln.

Lesen Sie dazu unser Informationsschreiben (Flyer) respektive die entsprechende Verordnung, zu welchen Zeiten in der Innerstadt (Gross- und Kleinbasel) musiziert werden darf.

Die Flyer liegen auf den Polizeistellen, aber auch an weiteren «Schaltern» mit Publikumsverkehr in der Kantonsverwaltung, auf.

Seitenanfang | Startseite | Index = Sitemap | Website-Suche | Grafische Navigation