Fahren unter Drogeneinfluss

Es gelten folgende Telefonzeiten

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr

Persönliche Vorsprache ist nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

 

Nulltoleranz bei Drogen

Die Fahrunfähigkeit infolge Drogenkonsums gilt als erwiesen, wenn sich bei der durchgeführten Blutprobe positive Werte für folgende Substanzen ergeben:

  • Cannabis
  • Heroin / Morphium
  • Kokain
  • Amphetamine und andere synthetische Drogen (z. B. Ecstasy)
  • MDEA (Methylendioxyethylamphetamin)
  • MDMA (Methylendioxymethamphetamin)

Für andere Substanzen, welche die Fahrfähigkeit einschränken können, stützt sich die Entzugsbehörde bei ihrem Entscheid auf das 3-Säulen-Prinzip (Feststellungen der Polizei, medizinische Untersuchung und die Resultate der Laboranalysen).