Sprungmarke: Zum Text
Sprungmarke: Zur blindenfreundlichen Ansicht

Kanton Basel-Stadt

Navigation Hauptkapitel
| Home | Medien | Über uns | Karriere | Prävention | Verkehr | Bewilligungen | FAQ | Links |
Metanavigation
Suche | Kontakt
Metanavigation End

Von den Unfallzahlen zur Unfallverhütung

Allgemeine Informationen
Achtung Radar
Navigationspunkt enthält Unterseiten Administrativmassnahmen
Anwohner
Motorfahrzeugkontrolle BS
Parkieren
Navigationspunkt enthält Unterseiten Schifffahrt
Navigationspunkt enthält Unterseiten Taxibüro
Tempo 30 in Basel
Unfallstatistik BS
Unfallverhütung
Velosammelstelle
Verkehrsbehinderungen BS, Baustellenübersicht
Navigationspunkt enthält Unterseiten Verkehrsprävention
Verkehrssicherheit
Kontakt
Die auf unserem Kantonsgebiet auftretenden Strassenverkehrsunfälle, bei welchen die Polizei von Gesetzes wegen oder auf Wunsch eines Beteiligten hinzugezogen wird, müssen ab einem bestimmten Schadensausmass nach festgelegten Kriterien in einer Datenbank erfasst werden. Die Kriterien werden vom Bundesamt für Statistik vorgegeben und nach Bedarf mit kantonalen Weiterungen ergänzt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Strassenverkehrsgesetz (SVG, SR 741.01, Art. 104) und die Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV, SR 741.51, Art. 128).
Mit Hilfe dieser Daten werden vielfältige Produkte wie Statistiken und Berichte zu gezielten Fragestellungen, Lagebilder, Trendanalysen, etc. generiert. Diese tragen dazu bei, räumlich begrenzte Unfallschwerpunkte zu detektieren, flächendeckende Schwerpunkte des Unfallgeschehens aufzuzeigen oder generelle Trends frühzeitig zu erkennen. Sie bilden die Entscheidungsgrundlage für mögliche (Sofort-)Massnahmen und werden bei praktisch allen Projekten im Bereich Strassenverkehr hinzugezogen.


Jahresunfallstatistik

Ein jährlich erscheinendes Produkt ist die kantonale Jahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle im Kanton Basel-Stadt und erscheint jeweils im Frühjahr. Seit 1995 wird sie in dieser Form jährlich publiziert und kann hier (PDF-Datei mit Inhaltsverzeichnis) bezogen werden. Sie benötigen dazu den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.

Jahresunfallstatistik 2011



Massnahmenplan Verkehrsunfälle

Das Ressort Unfallauswertung / Massnahmen erarbeitet jährlich einen Massnahmenplan Verkehrsunfälle. Dieser Plan sichert die standardisierte Analyse und Bearbeitung der detektierten Brennpunkte des Baselstädtischen Unfallgeschehens im Strassenverkehr. Der Massnahmenplan wird jährlich im ersten Quartal publiziert. Es werden die folgenden drei Fälle unterschieden.

Unfallschwerpunkt (mit Ortsbezug)
Ein Unfallschwerpunkt ist gemäss Definition (Norm) eine Stelle im Strassennetz, die räumlich abgegrenzt ist und deren Unfallgeschehen deutlich grösser ist als dasjenige vergleichbarer Stellen. Beispielsweise ein Verkehrsknoten oder ein Streckenabschnitt.
Die Unfallschwerpunkte unseres Kantons werden der jährlich im ersten Quartal erscheinenden kantonalen Jahresstatistik der Strassenverkehrsunfälle (siehe oben) entnommen. Im Anschluss werden sie den zuständigen Dienststellen zur Analyse gemäss Schweizer Norm 640'010 der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute (VSS) zugestellt. Daraus ergeben sich die massgebenden Mängel, welche es zu beseitigen gilt.

Schwerpunkt des Unfallgeschehens (ohne Ortsbezug)
Schwerpunkte des Unfallgeschehens bezeichnen Unfallhäufungen die auf dem gesamten Strassennetz vorkommen und sich durch einen gemeinsamen Unfalltyp oder Mangel gruppieren lassen. Beispielweise Fahren in angetrunkenem Zustand.
Schwerpunkte des Unfallgeschehens haben meist nationale bzw. internationale Gültigkeit und werden in der Schweiz durch Kampagnen und Aktionen diverser Organisationen und Behörden angegangen. Vereinzelt gibt es kantonale Besonderheiten, beispielsweise der Unterschied zwischen dem Stadtgebiet und ländlichen Gegenden in Bezug auf das Verkehrsgeschehen (Beispiel Fussgänger), welchen mit diesem Produkt Rechnung getragen wird.

Einzelereignis
Einzeln vorkommende schwere Unfälle werden nach Abschluss des Ermittlungsverfahren unabhängig begutachtet. Wenn möglich, werden daraus Sicherheitsempfehlungen für am Verkehrsgeschehen beteiligte Behörden abgeleitet. Es handelt sich hierbei um Vorschläge bezüglich Massnahmen, welche der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen sollen. Die Empfehlung äussert sich nicht zur Frage des Verschuldens, der Haftung oder zu Ansprüchen.


Soziale Unfallkosten

Nachfolgend befassen wir uns mit den materiellen Schäden aus den Strassenverkehrsunfällen und deren finanziellen Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Unsere Gedanken gelten jedoch immer zuerst den Opfern und deren Angehörigen.
Innerhalb der Unfalldatenbank wird unterschieden zwischen Sachschäden, Leichtverletzten, Schwerverletzten und Getöteten. Unfälle, welche von der Polizei nicht erfasst werden, sind darin nicht enthalten. Diese Unfälle müssen dennoch für die Berechnung der sozialen Unfallkosten berücksichtigt werden.
Damit eine möglichst zutreffende Aussage getätigt werden kann, werden die Kostenansätze um den Anteil (Dunkelziffer) der nicht erfassten Unfälle erhöht. Die Kostenansätze werden durch das Bundesamt für Raumentwicklung periodisch erhoben und aktualisiert.
Die sozialen Unfallkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Personenschäden
Medizinische Heilkosten
Wiedereingliederung-, Neu- und Umbesetzungskosten
Produktionsausfälle
Immaterielle Kosten, d.h. die Kosten für Genugtuungsleistungen
Administrativkosten der Versicherungen, d.h. Aufwendungen für Versicherungs- und Haftpflichtleistungen

Sachschäden
Kapitalgüter und Immobilien, d.h. Sachschäden an Fahrzeugen und Immobilien
Administrativkosten der Versicherungen für Leistungen an Sachschäden

Polizei- und Rechtsfolgekosten
Polizeikosten für die Erfassung der Unfälle
Rechtsfolgekosten der Justiz für die gerichtliche Beurteilung von Unfällen

Die durchschnittlichen Kostenansätze lauten:
Pro Todesfall CHF 3.3 Mio.
Pro Verletzten CHF 75'000.-

Quelle: Unfallkosten im Strassen- und Schienenverkehr der Schweiz 1998, Bundesamt für Raumentwicklung (2002)