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Kanton Basel-Stadt

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Der Weg zum eigenen Schiff

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Willkommen bei der Rheinpolizei Basel-Stadt


Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe - auch Vergnügungsschiffe genannt - gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht< 100t) haben. Für die Grosschifffahrt sind die Schweizerische Rheinhäfen SRH zuständig.

Öffnungszeiten Rheinpolizei
Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag durchgehend von 07.15-16.00 Uhr und freitags von 07.15 - 14.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Da wir auch noch auf dem Wasser tätig sind, empfiehlt es sich vorgängig mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Allzeit gute Fahrt und eine Hand breit Wasser unter dem Kiel wünscht Ihre
Rheinpolizei Basel
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Tel. 061/681 03 88
Fax.061/692 12 50
rheinpolizei@jsd.bs.ch