Schiffsführer / Ausweise

Der Weg zum Schiffsführerausweis

  • Kategorie A sind Schiffe mit Maschinenantrieb mit mehr als 6 kw Antriebsleistung
  • Kategorie D sind Segelschiffe mit mehr als 15m² Segelfläche

Auf dem Rhein berechtigt der Schiffsführerausweis der Kategorie A zum Führen von Schiffen mit Maschinenantrieb mit einer Länge von weniger als 15 Metern. Das Gesuch ist ausgefüllt inkl. Passfoto und Sehtest (Augenarzt oder Optiker) an die Rheinpolizei zu senden.

Gesuch um Erteilung eines Schiffsführerausweises.

 

Theoretische Prüfung

Theorieprüfungen werden jeweils an einem Mittwoch von 08.00 bis 17.00 Uhr durchgeführt. Für einen entsprechenden Termin bitten wir Sie, sich mit uns telefonisch in Verbindung zu setzen (siehe nebenstehende Kontaktadresse).

Die Theorieprüfung wird elektronisch auf einem iPad abgelegt. Die Prüfung umfasst 60 Fragen. Die Prüfungsdauer beträgt 50 Minuten.

Die Theorieprüfung ist  24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

 

Lehrmittel Theorieprüfung

Für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung stehen verschiedene Lernmittel bereit.
Informieren Sie sich bitte im Internet nach entsprechenden Produkten.
Wir können Ihnen das Lehrbuch (VKS) „Gute Fahrt auf schweizerischen Gewässern“ inkl. einem persönlichen Zugang zur Lernapplikation zu einem Verkaufspreis von CHF 89.- anbieten.

 

Adressänderungen

Bitte kommen Sie bei uns innerhalb von 14 Tagen mit den dazu notwendigen Unterlagen vorbei:

  • Schiffsausweis/Schiffsführerausweis
  • Angabe der neuen Adresse
  • Bei Namensänderung (z.B. Heirat) Kopie der Zivilstandsurkunde
  • 1 aktuelles Passfoto

 

Internationales Zertifikat für Führer/-innen von Sportbooten und Freizeitschiffen

Dieses Zertifikat wird aufgrund des nationalen Schiffsführerausweises ausgestellt. Der Ausweis ist zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Bitte bringen Sie ein aktuelles Passfoto mit.

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