Hinweis zum Parkieren mit Parkscheibe in der weissen Zone
In Basel unterscheidet man grundsätzlich zwischen zwei Zonen, wo die Parkdauer mit Hilfe der Parkscheibe geregelt und kontrolliert wird.
Blaue Zone
Hier darf - gerechnet von der nächsten halben Stunde an - eine Stunde parkiert werden.
Wenn Sie zum Beispiel um 14.38 Uhr ankommen, dann dürfen Sie - gerechnet ab 15.00 Uhr - eine Stunde bis um 16.00 Uhr parkieren. Wenn Sie aber um um 14.28 Uhr ankommen, dürfen Sie - gerechnet ab 14.30 Uhr - eine Stunde bis um 15.30 Uhr parkieren.
Hier darf - gerechnet von der nächsten halben Stunde an - eine Stunde parkiert werden.
Wenn Sie zum Beispiel um 14.38 Uhr ankommen, dann dürfen Sie - gerechnet ab 15.00 Uhr - eine Stunde bis um 16.00 Uhr parkieren. Wenn Sie aber um um 14.28 Uhr ankommen, dürfen Sie - gerechnet ab 14.30 Uhr - eine Stunde bis um 15.30 Uhr parkieren.
Weisse Zone mit zusätzlicher Signalisation
In diesen Zonen sind die Parkfelder am Boden weiss markiert.
Zusätzlich weist ein Schild auf die erlaubte Parkierungsdauer hin.
In diesen Zonen sind die Parkfelder am Boden weiss markiert.
Zusätzlich weist ein Schild auf die erlaubte Parkierungsdauer hin.
Achtung
Bei weissen Parkplätzen achten Sie deshalb nicht nur auf die Farbe der Markierung am Boden, sondern vergewissern Sie sich, ob nicht ein Schild auf eine möglicherweise begrenzte Parkdauer hinweist. Also: Blick nach oben. Mit der Anwohnerparkkarte kann in dieser weissen Zone mit zusätzlicher Signalisation in der Regel nicht unbeschränkt parkiert werden.
Bei weissen Parkplätzen achten Sie deshalb nicht nur auf die Farbe der Markierung am Boden, sondern vergewissern Sie sich, ob nicht ein Schild auf eine möglicherweise begrenzte Parkdauer hinweist. Also: Blick nach oben. Mit der Anwohnerparkkarte kann in dieser weissen Zone mit zusätzlicher Signalisation in der Regel nicht unbeschränkt parkiert werden.
Diese differenzierte Praxis mit der weissen Zone ist schweizweit gültig. Der knappe Parkraum in städtischen Gebieten und die gleichzeitig steigenden Nutzungsbedürfnisse der Autofahrenden haben dazu geführt, dass in der weissen Zone gebührenfreie Parkplätze in Gebieten geschaffen wurden, wo ein Bedürfnis nach kurzer Verweildauer besteht.
An der Handhabung der Parkscheibe ändert sich nichts. Beispiel: Bei einer Ankunft um 9.10 Uhr stellen Sie die Ankunftszeit auf den nächsten Strich ein. In diesem Fall auf 9.30 Uhr. Da die Parkzeit wie signalisiert auf 30 Minuten beschränkt ist, können Sie Ihr Fahrzeug bis 10.00 Uhr stehen lassen. Die ganze Parkzeit beträgt also 50 Minuten.
Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Verkehrssicherheit.
Sind sie Gast in Basel und möchten wissen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Auto in Basel parkieren möchten? Zu diesem Thema erfahren Sie mehr unter folgendem Link.
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