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Kanton Basel-Stadt

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Der Weg zum eigenen Schiff

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Willkommen bei der Rheinpolizei Basel-Stadt
Kantonales Schifffahrtsamt des Kantons Basel-Stadt


Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe - auch Vergnügungsschiffe genannt - gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht< 100t) haben. Für die Grossschifffahrt sind die Schweizerische Rheinhäfen SRH zuständig.

Adresse und Öffnungszeiten der Rheinpolizei
Rheinpolizei
Polizeistützpunkt Rhein
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Tel. 061/681 03 88
Fax.061/692 12 50
rheinpolizei@jsd.bs.ch

Zufahrt via Rheingasse/ Durchgang Hotel Merian und rechts dem Rhein entlang unter der Mittleren Rheinbrücke


Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr

Da wir auch noch auf dem Wasser tätig sind, empfiehlt es sich, vorgängig mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Wir wünchen Ihnen allzeit gute Fahrt und eine Hand breit Wasser unter dem Kiel!