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Kanton Basel-Stadt

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Arbeitszeiten und Ferien als Polizist/-in

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Arbeitszeiten nach Abschluss der Grundausbildung
1. Tag: ganztägiger Dienst
2. Tag: Nachmittagsdienst
3. Tag: Vormittags-/Spätdienst
4. Tag: Nachtdienst/Ruhetag
5. Tag: freier Tag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Fällt der ganztägige Dienst auf einen Sonn- oder Feiertag, wird er zum zusätzlichen Ruhetag. Periodisch muss ein  „zusätzlicher Spät- und Nachtdienst“ geleistet werden. Die Arbeitszeiten ändern sich dann wie folgt:
4. Tag: Nachtdienst/zusätzlicher Spätdienst
5. Tag: zusätzlicher Nachtdienst/Ruhetag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Die Dienstpläne werden jeweils für das gesamte Jahr bekannt gegeben. Freizeitaktivitäten lassen sich so langfristig planen. Nach Absolvierung der Grundausbildung besteht die Möglichkeit, in einem Teilzeitpensum zu arbeiten.

Ferien
Die Ferien richten sich nach den Richtlinien der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Ab 2012 gilt folgende Ferienregelung:
25.0 Tage bis Alter 49
28.0 Tage ab Alter 50
32.0 Tage ab Alter 60

Die Ferien während der Polizeischule richten sich nach dem Lehrplan.