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Kanton Basel-Stadt

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Lautsprecher und Allmend? Das geht!

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Waffen
Das Verwenden einer stationären oder tragbaren Lautsprecheranlage auf Allmend ist gemäss § 32 des Übertretungsstrafgesetzes und gestützt auf die polizeiliche Vorschriften betreffend Lärmbekämpfung bewilligungspflichtig.

Beantragung von Lautsprecherbewilligungen bei:

Fachstelle für Waffen
Polizeistützpunkt Rhein
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Telefon 061 267 72 74

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr


Die Gebühr für eine Lautsprecherbewilligung beträgt Fr. 30.– pro Tag.

Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:
  1. Grundsätzlich ist die Benützung von Lautsprecheranlagen nach 22.00 Uhr verboten.
  2. Der Verkehr darf durch den Lautsprecherbetrieb nicht gefährdet und die Ruhe der Anwohnerschaft nicht unnötig gestört werden.
  3. Auf Fahrzeugen montierte Lautsprecher sind nicht gestattet (SVG Art. 42).