Das Verwenden einer stationären oder tragbaren Lautsprecheranlage auf Allmend ist gemäss § 32 des Übertretungsstrafgesetzes und gestützt auf die polizeiliche Vorschriften betreffend Lärmbekämpfung bewilligungspflichtig.
Beantragung von Lautsprecherbewilligungen bei:
Fachstelle für Waffen
Polizeistützpunkt Rhein
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Telefon 061 267 72 74
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr
Die Gebühr für eine Lautsprecherbewilligung beträgt Fr. 30.– pro Tag.
Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:
Beantragung von Lautsprecherbewilligungen bei:
Fachstelle für Waffen
Polizeistützpunkt Rhein
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel
Telefon 061 267 72 74
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 07.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr
Die Gebühr für eine Lautsprecherbewilligung beträgt Fr. 30.– pro Tag.
Grundsätzlich gelten folgende Bedingungen:
- Grundsätzlich ist die Benützung von Lautsprecheranlagen nach 22.00 Uhr verboten.
- Der Verkehr darf durch den Lautsprecherbetrieb nicht gefährdet und die Ruhe der Anwohnerschaft nicht unnötig gestört werden.
- Auf Fahrzeugen montierte Lautsprecher sind nicht gestattet (SVG Art. 42).