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Kanton Basel-Stadt

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Arbeitszeiten und Ferien als Sicherheitsassistent/-in Verkehr

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Arbeitszeiten nach Abschluss der Ausbildung
Grundsätzlich arbeiten Sie an fünf Tagen pro Woche im Zeitraum von Montag bis Samstag zwischen 07.45 und 18.30 Uhr. Es muss mit wechselnden fixen Arbeitszeiten, Früh- und Spätdienst (bis 22.00 Uhr) sowie mit Extradiensten an Grossanlässen gerechnet werden.

Ferien
Die Ferien richten sich nach den Richtlinien der Verwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Ab 2012 gilt folgende Ferienregelung:
25.0 Tage bis Alter 49
28.0 Tage ab Alter 50
32.0 Tage ab Alter 60