Die Polizei bleibt Ihnen keine Antwort schuldig
Allgemeine Fragen zu den Berufen bei der Polizei
Wie viel verdiene ich bei der Polizei?
Sie finden die aktuellen Löhne und deren Berechnungsgrundlage unter der jeweiligen Rubrik Lohn (sowohl beim Beruf Polizist/-in als auch Sicherheitsassistent/-in).
Wie ertrage ich Unverschämtheiten der «Kundschaft»?
Weil Sie eine Uniform tragen, werden Sie in der Regel nicht als Person, sondern als Amtsträger betrachtet. Das gilt auch bei verletzendem Verhalten in Wort und Gebärde. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich mit der Zeit "eine dicke Haut" zulegen, was in den meisten Fällen auch sehr gut gelingt.
Wie komme ich mit den unregelmässigen Arbeitszeiten zurecht?
Für die meisten Polizeiangehörigen überwiegen die Vorteile der unregelmässigen Arbeitszeit. Viele Freizeitaktivitäten lassen sich unter der Woche genauso ausüben wie am Wochenende. Zudem müssen Sie unter der Woche nicht mit den Massen rechnen, die am Wochenende unterwegs sind. Das Vereinsleben kann unter Umständen darunter leiden, weil man nicht immer am gleichen Wochentag abends frei hat.
Können ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger in die Polizeischule aufgenommen werden?
Ja, die Kantonspolizei Basel-Stadt nimmt ausländische Bewerberinnen und Bewerber auf, sofern sie eine Niederlassungsbewilligung Kategorie C haben. Wir setzen jedoch voraus, dass alle Aspirantinnen und Aspiranten Schweizerdeutsch sprechen.
Kann ich eine Schnupperlehre bei der Polizei machen?
Dieser Wunsch ist verständlich, doch leider ist es aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, den Polizisten und Polizistinnen über die Schulter zu schauen. Gerne können Sie hingegen die Basler Polizei an einer Führung näher kennenlernen.
Fragen zum Beruf Polizist/-in
Wie viel Zeit verbringe ich draussen, wie viel im Büro?
Weil jeder Einsatz ganz genau dokumentiert werden muss, schreiben Polizistinnen und Polizisten ausführliche Rapporte. Das bedeutet, dass etwa die Hälfte der Arbeit im Büro stattfindet.
Wie komme ich zur Sondereinheit?
Nach den vier Modulen der Grundausbildung (Polizeischule, Ausbildungszug, Polizeiwache, Alarmpikett) und bei sehr guter physischer und psychischer Belastbarkeit besteht die Möglichkeit, in der Sondereinheit Dienst zu tun.
Wie werde ich Fahnder oder Detektiv?
Nach den vier Modulen der Grundausbildung ist es möglich, sich beim Fahndungsdienst weiterzubilden.
Wie werde ich mit dem Elend fertig, dem ich angesichts von Unfällen oder Drogen begegne?
Es ist bei der Polizeiarbeit sehr wichtig, dass Sie nach Dienstende «abschalten» und von psychisch schwierigen Erlebnissen Distanz gewinnen können. Gelingt dies auf die Dauer nicht, ist der Polizeiberuf für Sie ungeeignet.
Es gibt aber Vorfälle, die jede und jeden übermässig belasten können – wie schwere Verkehrsunfälle, die Betreuung von Opfern schwerer Gewalt oder die Benachrichtigung von Hinterbliebenen. In diesen Fällen stehen ausgebildete Fachleute zur Verfügung, die psychologischen Beistand leisten.
Wie werde ich Hundeführer/-in?
Für die interne Ausbildung zum Hundeführer können Sie sich nach den vier Modulen der Grundausbildung bewerben. Die jungen Welpen wachsen in Ihrem Haushalt auf und Sie haben die Verpflichtung, sich vollumfänglich um die Erziehung und Pflege der Hunde zu kümmern – während und ausserhalb der Dienstzeit.
Welche Fremdsprachenkenntnisse sind erforderlich?
Wir verlangen, dass Polizistinnen und Polizisten sich im Dialekt und auf Hochdeutsch einwandfrei ausdrücken können. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse in Englisch, Französisch oder Italienisch verlangt, sodass in einer dieser Fremdsprachen eine einfache Konversation möglich sein sollte. Jede zusätzliche Fremdsprache ist von Vorteil und erleichtert Ihnen die tägliche Arbeit.
Fragen zum Militär
Mit Eintritt in die Polizeischule oder in die Schule für Sicherheitsassisten-
ten (Fachrichtung Verkehr) werden Militär- oder Bevölkerungsschutz-Dienst leistende Personen, sofern sie die Grundausbildung vollumfänglich abgeschlossen haben, vom Dienst befreit und haben keinen Militärpflichtersatz zu bezahlen.
Bewerber, die wegen Dienstuntauglichkeit Militärpflichtersatz leisten müssen, haben kein Anrecht auf Rückvergütung durch den Arbeitgeber. Ebenso kann als Ersatz kein Dienst beim Bevölkerungsschutz geleistet werden.
ten (Fachrichtung Verkehr) werden Militär- oder Bevölkerungsschutz-Dienst leistende Personen, sofern sie die Grundausbildung vollumfänglich abgeschlossen haben, vom Dienst befreit und haben keinen Militärpflichtersatz zu bezahlen.
Bewerber, die wegen Dienstuntauglichkeit Militärpflichtersatz leisten müssen, haben kein Anrecht auf Rückvergütung durch den Arbeitgeber. Ebenso kann als Ersatz kein Dienst beim Bevölkerungsschutz geleistet werden.