Arbeitszeiten
Arbeitszeiten nach Abschluss der Grundausbildung
Nach der Grundausbildung arbeiten Sie im 6-Touren System:
1. Tag: ganztägiger Dienst
2. Tag: Nachmittagsdienst
3. Tag: Vormittags-/Spätdienst
4. Tag: Nachtdienst/Ruhetag
5. Tag: freier Tag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Fällt der ganztägige Dienst auf einen Sonn- oder Feiertag, fällt diese aus. Das bedeutet mindestens jedes 6. Wochenende haben Sie einen zusätzlichen Ruhetag. Periodisch muss ein „zusätzlicher Spät- und Nachtdienst“ geleistet werden. Die Arbeitszeiten ändern sich dann wie folgt:
4. Tag: Nachtdienst/zusätzlicher Spätdienst
5. Tag: zusätzlicher Nachtdienst/Ruhetag
6. Tag: freier Tag
1. Tag: ganztägiger Dienst
usw.
Solange Sie intern nicht in eine andere Funktion wechseln, kennen Sie ihre Arbeits- und Freitage Jahre im Voraus. Freizeitaktivitäten lassen sich so langfristig planen.
Nach Absolvierung der Grundausbildung besteht die Möglichkeit, in einem Teilzeitpensum zu arbeiten.