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Kanton Basel-Stadt

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Was es braucht, bevor was abgeht

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Feste
Die Gesuche sind mindestens 6 Wochen vor dem Fest bei der Allmendverwaltung des Tiefbauamtes schriftlich einzureichen. Die dafür erforderlichen verkehrspolizeilichen Massnahmen (Strassensperrung und Aufhebung von Parkraum) werden von der Kantonspolizei mit dem Entscheid der Allmendverwaltung (Allmendbewilligung) automatisch veranlasst.
Kontaktadresse:
Bau- und Verkehrsdepartement (BVD)
Tiefbauamt
Allmendverwaltung
Münsterplatz 11
4001 Basel
Telefon 061 267 93 57
www.allmend.bs.ch